{"id":3347,"date":"2015-06-20T16:48:16","date_gmt":"2015-06-20T14:48:16","guid":{"rendered":"http:\/\/tierhilfe-alf.de\/ALF\/?p=3347"},"modified":"2015-06-20T16:52:00","modified_gmt":"2015-06-20T14:52:00","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/tierhilfe-alf.de\/ALF\/?p=3347","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung des Tierschutz Vereins \u201eTierhilfe-A.L.F. e.V.<br \/>\n(Animals Looking for Friends)\u201c<\/p>\n<p>\u00a7 1 Name, Sitz des Vereins<br \/>\nDer Verein wurde am 14.12.2008 in Gladbeck gegr\u00fcndet und f\u00fchrt den Namen \u201eTierhilfe-A.L.F.\u201c. Der Sitz des Vereins ist in 45968 Gladbeck. Er ist beim Amtsgericht in Gladbeck eingetragen. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ee.V.\u201c. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck des Vereins<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\nDer Verein setzt sich zur Aufgabe:<br \/>\nden Tierschutzgedanken \u00fcberhaupt zu vertreten und zu f\u00f6rdern<br \/>\nsein Zweck ist es, sich f\u00fcr die Rettung herrenloser Hunde und Katzen im In- und Ausland, insbesondere S\u00fcd- und Osteuropa einzusetzen. Qu\u00e4lerei, Misshandlung, Missbrauch an Hunden und Katzen zu verhindern und anzuzeigen die Pflege von verlassenen Tieren und deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Weitervermittlung zu \u00fcbernehmen vor\u00fcbergehende private Pflegepl\u00e4tze f\u00fcr verlassene Tiere bis zur endg\u00fcltigen Vermittlung zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br \/>\nF\u00f6rdermitglied kann jede nat\u00fcrliche Person und jede juristische Person des privaten oder \u00f6ffentlichen Rechts werden. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand des Vereins zu richten. Gesch\u00e4ftsunf\u00e4hige und beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Personen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter angemeldet.<br \/>\nMitglieder, die den Verein aktiv unterst\u00fctzen, k\u00f6nnen auf eigenen Antrag an den Vorstand Vollmitglieder werden. \u00dcber die Aufnahme als F\u00f6rder- oder Vollmitglied entscheidet der Vorstand. Ablehnungsgr\u00fcnde brauchen dem Bewerber nicht bekannt gegeben werden.<\/p>\n<p>Jedes Vollmitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar. Die Voll- und F\u00f6rdermitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins gef\u00e4hrdet werden k\u00f6nnte. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Ziel und Zweck des Vereins zu dienen und diesen zu f\u00f6rdern. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, der 3 Monate vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahres schriftlich mitgeteilt werden muss<br \/>\ndurch Ausschluss oder durch Tod.<br \/>\nEin Mitglied kann ausgeschlossen werden wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages, trotz Mahnung, 1 Jahr im R\u00fcckstand ist wenn der Vereinszweck, der Verein oder die Tierschutzbestrebungen insgesamt gesch\u00e4digt werden<br \/>\nwer Unfrieden stiftet.<br \/>\n\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2\/3 Mehrheit. Der Beschluss ist unanfechtbar.<br \/>\nDer Vorstand kann nat\u00fcrliche Personen, die sich beispielhaft und richtungsweisend um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Beitragspflicht<br \/>\nJedes Mitglied hat den laut Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu entrichten. Der Austritt eines Mitgliedes entbindet dieses nicht von der Zahlung des f\u00e4lligen Beitrags.<br \/>\nBei Ausschluss des Mitglieds entf\u00e4llt die Beitragspflicht.<br \/>\nDer Jahresbeitrag ist bis zum 1. Werktag im Monat M\u00e4rz des laufenden Jahres zu entrichten.<br \/>\nDer Beitrag kann auf Antrag gestundet, erm\u00e4\u00dfigt oder erlassen werden, wenn eine wirtschaftliche Notlage die Mitgliedschaft nicht verhindern soll.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Der Vorstand<br \/>\nDer Vorstand besteht aus drei Vertretern (1. und 2. Vorsitzender und Kassenwart) der Mitglieder, die von der Hauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt werden. Der Widerruf gem. \u00a7 27 BGB Abs. 2 ist m\u00f6glich. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl durch die Hauptversammlung im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, so bilden die verbleibenden Mitglieder den Vorstand im Sinne dieser Satzung bis zur n\u00e4chsten Hauptversammlung. Unbeschadet hiervon kann der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss ein neues Vorstandsmitglied berufen. Dies ist auf der n\u00e4chsten Hauptversammlung zu best\u00e4tigen. Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die T\u00e4tigkeit des Vorsitzenden kann entgeltlich ausge\u00fcbt werden. Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>Die gesetzliche Vertretung im Sinne des \u00a7 26 BGB erfolgt durch den 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>Der Kassenwart ist alleinvertretungsberechtigt im Rahmen aller Geldangelegenheiten, f\u00fcr alle anderen Angelegenheiten nur in Verbindung mit einem der beiden Vorsitzenden zur gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Vertretung bevollm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7181 BGB befreit.<\/p>\n<p>Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Er kann zur Erledigung der laufenden Gesch\u00e4fte und zur Durchf\u00fchrung der Vereinsaufgaben einen oder mehrere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellen, die gegen Entgelt t\u00e4tig werden. Zum Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer k\u00f6nnen auch Mitglieder des Vorstands bestellt werden. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer haben nicht die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne des \u00a7 30 BGB. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung hat die ihr zur Kenntnis gelangenden Ausk\u00fcnfte und Gesch\u00e4ftsunterlagen geheim zuhalten. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ist dem Vorstand gegen\u00fcber f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit verantwortlich. Sie nimmt an allen Sitzungen der Vereinsorgane mit beratender Stimme teil.<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Aufgabenbereich des Vorstandes<br \/>\nDem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br \/>\nEr hat vor allem folgende Aufgaben:<br \/>\nVorbereitung , Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung<br \/>\nAusf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br \/>\nAbfassen von Jahresbericht und Rechnungsabschluss<br \/>\nSatzungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens<br \/>\nAufnahme und Ausschluss von Mitgliedern<br \/>\nFestlegung eines Schriftf\u00fchrers<br \/>\nEntscheidung \u00fcber die Aufnahme von Tieren gem\u00e4\u00df den zur Verf\u00fcgung stehenden Kapazit\u00e4ten<br \/>\nEntscheidung \u00fcber die Vermittlung der Tiere.<br \/>\nDie Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Die Mitgliederversammlung kann jedoch mit einfacher Stimmenmehrheit beschlie\u00dfen, dass den Vorstandsmitgliedern f\u00fcr diejenige T\u00e4tigkeiten, die \u00fcber den \u00fcblichen Aufgabenkreis des Vereinsvorstandes hinausgehen und\/oder das zumutbare Ma\u00df einer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit \u00fcbersteigen, eine angemessene Entsch\u00e4digung bezahlt wird.<br \/>\nDer Vorstand darf die Satzung durch mehrheitlich beschlossene Durchf\u00fchrungsbestimmungen erg\u00e4nzen, solange der Sinn der Satzung nicht ver\u00e4ndert wird. Die Durchf\u00fchrungsbestimmungen sind nicht Bestandteil der Satzung.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Beschlussfassung des Vorstandes<br \/>\nDer Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und 2 der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Einladung hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen.<br \/>\nDer Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des leitenden Vorstandsmitgliedes den Ausschlag.<br \/>\nSchriftliche Bekanntmachungen und verpflichtende Urkunden sind von einem der beiden Vorsitzenden zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<br \/>\nDie ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr mindestens einmal statt und sollte im 4. Quartal einberufen werden. Sie ist au\u00dferdem einzuberufen, wenn 1\/3 der Mitglieder dieses unter Angabe eines Grundes verlangt. Die Einladung hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen. Beabsichtigte Satzungs\u00e4nderungen sind in der Einladung aufzuf\u00fchren.<br \/>\nDer Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br \/>\nEntgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses<br \/>\nEntlastung des Vorstandes<br \/>\nEntlastung des Kassenwarts<br \/>\nFestsetzung des Beitrages f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\nBeschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\nBeratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige Tagesordnungspunkte<br \/>\nWahl des Kassenwarts und der Rechnungspr\u00fcfer (2)<br \/>\nDie Beschlussfassung erfolgt durch einfache Mehrheit.<br \/>\nF\u00f6rdermitglieder haben kein Stimmrecht, Vollmitglieder haben uneingeschr\u00e4nktes Stimmrecht und k\u00f6nnen sich nicht vertreten lassen.<br \/>\nAntr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht und begr\u00fcndet werden.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 1\/3 s\u00e4mtlicher Vollmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vollmitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung zu verweisen.<br \/>\nZur Satzungs\u00e4nderung ist eine Stimmenmehrheit von 3\/4 der anwesenden Vollmitglieder erforderlich.<br \/>\nBei Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit eine Stichwahl. Wahlen und \/oder Abstimmungen k\u00f6nnen auf Wunsch nur eines Mitgliedes geheim erfolgen.<br \/>\n\u00dcber die Verhandlungen und Beschl\u00fcsse der Versammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und dem jeweiligen Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfung<br \/>\nDie Kassenpr\u00fcfung \u00fcbernehmen zwei Personen, die von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden. Die Kassenpr\u00fcfung kann jederzeit von zwei Personen durchgef\u00fchrt werden und hat rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung stattzufinden, damit ein Bericht bis zur Versammlung vorliegt.<br \/>\nDie Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen jederzeit Einblick in die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Vereins nehmen.<br \/>\n\u00a711 Aufl\u00f6sung des Vereines<br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Zustimmung des Vorstandes ist hierzu notwendig bzw. dem Vorstand wird ein Widerspruchsrecht einger\u00e4umt.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins Tierhilfe Fuerteventura e.V. in Dorsten, eingetragen beim Finanzamt Marl, Steuernummer: 359\/5733\/1794, Amtsgericht Dorsten, Registernummer: VR 0691, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Diese Satzung tritt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Tierschutz Vereins \u201eTierhilfe-A.L.F. e.V. (Animals Looking for Friends)\u201c \u00a7 1 Name, Sitz des Vereins Der Verein wurde am 14.12.2008 in Gladbeck gegr\u00fcndet und f\u00fchrt den Namen \u201eTierhilfe-A.L.F.\u201c. Der Sitz des Vereins ist in 45968 Gladbeck. Er ist beim Amtsgericht in Gladbeck eingetragen. 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