Archiv der Kategorie: § 11 TierSchG.

11er

Unser Tierschutzverein Tierhilfe-A.L.F.  e.V. wie auch
Anja Drabinski (1. Vorsitzende)
Gitti Damsky (2. Vorsitzende)

verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach Paragraph 11 Absatz 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetztes.
Wir haben diese im Jahre 2014 beantragt und im Jahr 2015 von unserem zuständigen Veterinäramt in Recklinghausen, erteilt bekommen.

Tierhilfe-A.L.F.  e.V. ist eine geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach
§11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetzt (TierSchG).

Weiterhin haben beide Vorsitzenden Schulungen/Prüfungen

– Sachkundenachweis Hundehaltung nach §11 TierSchG
– Sachkundeprüfung nach §10 LHundG NRW und
– Schulung zum Transport von Hunden innerhalb der EU
– Mittelmeer-Krankheiten
– Lernverhalten des Hundes
– Hundeverhalten (Ethologie)

absolviert.

Anja 11Gitti 11Anja 10Gitti10Anja Transport

Gitti TransportSeminar MMK AnjaSeminar MMK GittiAnja LernverhaltenGitti LernverhaltenAnja HundeverhaltenGitti Hundeverhalten