Unser Tierschutzverein Tierhilfe-A.L.F. e.V. wie auch
Anja Drabinski (1. Vorsitzende)
Gitti Damsky (2. Vorsitzende)
verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nach Paragraph 11 Absatz 1 Nr. 5 des Tierschutzgesetztes.
Wir haben diese im Jahre 2014 beantragt und im Jahr 2015 von unserem zuständigen Veterinäramt in Recklinghausen, erteilt bekommen.
Tierhilfe-A.L.F. e.V. ist eine geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach
§11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetzt (TierSchG).
Weiterhin haben beide Vorsitzenden Schulungen/Prüfungen
– Sachkundenachweis Hundehaltung nach §11 TierSchG
– Sachkundeprüfung nach §10 LHundG NRW und
– Schulung zum Transport von Hunden innerhalb der EU
– Mittelmeer-Krankheiten
– Lernverhalten des Hundes
– Hundeverhalten (Ethologie)
absolviert.